Können wir zusammenarbeiten?

Kooperationen – vielfach beschworen, aber dennoch oft in weiter Ferne. Wenn heute über Möglichkeiten einer Kooperation nachgedacht wird, dann hat dies wenig mit Out- oder Insourcing zu tun und der Bemühung den letzten Rest an Effizienzsteigerung zu lukrieren. Es wird nach gleicher Gesinnung bei der Umgestaltung überholter Geschäftsmodelle gesucht.

„Partnerschaften zur Erreichung der Ziele“, so nennt sich das 17. Ziel der Sustainable Development Goals und ist damit ein wichtiger Baustein der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Längst wurde auch von der Wirtschaft die Bedeutung von Multi-Akteur Partnerschaften erkannt, welche nicht auf den Globalen Süden zu beschränken sind. Die Mobilisierung und der Austausch von Wissen, Fachkenntnissen, Technologie und finanzielle Ressourcen kennzeichnen diese interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Möglichst viel Kooperation, bei möglichst wenig Abhängigkeit. Wie geht das zusammen und wie lässt sich eine Balance finden? Eine Herausforderung für Arbeitsmarkt und Konzerne gleichermaßen.

 

Nehmen wir als Beispiel die Rolle von Nachhaltigkeitsbeauftragten in einem Unternehmen. Expert:innen mit gefestigter praktischer Berufserfahrung sind rar. Klar! Nicht viele Unternehmen wollten es sich in der Vergangenheit leisten, eine solche Stelle beziehungsweise einen solchen Bereich zu finanzieren. Expert:innen in der eigenen Organisation zu entwickeln und ein erfolgreiches Miteinander einzugleisen braucht Zeit … die man aufgrund des Zeitdrucks nicht hat. Also doch mit externen Beratern arbeiten? Zumindest temporär? Zumindest punktuell? Kann mal passen, mal nicht.

Anderes Beispiel. Die Wertschöpfungsketten international tätiger Unternehmen. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist im Entwurf als direkt eingreifendes Instrument konzipiert. Dabei geht es um verbindliche unternehmerische Verantwortung und Sorgfaltspflichten, welche für vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsstufen zu sehen sind. Angedacht ist dafür ein Miteinander auf Augenhöhe. Die Marktmacht der Großen, soll für die Unterstützung der Kleinen genutzt werden.

Oder – unerwünschte Entwicklungen, die Praxis bringen könnte: Besser in bestimmten Wirtschaftsregionen nicht mehr aktiv sein?! Besser den kleinen Lieferanten durch eigene Unternehmensstellen ersetzen, um Transparenz und Kontrolle sicherzustellen?!

Gesuchte Lösungen

sind oft fachübergreifend und schwierig zu finden. Und dennoch: alleine wird es für jeden eng werden.

 

Machen wir einen Schritt zurück und setzen die Brille für eine Stakeholderbetrachtung auf. Verschiedene Stufen charakterisieren einen erfolgreichen Stakeholderdialog. Aus einem unverbindlichen Kontakt, entsteht ein intensiver Informationsaustausch. Gelingt es dabei, Mitwirkung und Verantwortung einen wertgeschätzten Stellenwert zu geben, dann rücken auch gemeinsame Ziele in greifbare Nähe.

Alles nichts Neues?! Auffallend ist, Anforderungen an eine gute Praxis im Umgang mit Geschäftspartnern finden sich zunehmend in „hard & soft law“. Man könnte meinen, wir haben Wichtiges verlernt und es sind nunmehr Standard-Setter von Nöten, um ein verantwortungsbewusstes Miteinander sicherzustellen.